Allgemeine Fragen zu PV-Projekten
1. Standortwahl
Überprüfung der Eignung des Standorts für eine PV-Anlage.
2. Abschluss des Grundstücknutzungsvertrags und Netzanschlussanfrage
Abschluss eines Grundstücknutzungsvertrags und Einreichung der Netzanschlussfrage bei dem zuständigen Netzbetreiber.
3. Aufstellung des Bebauungsplans
Erstellung eines Kurzgutachten und einer Projektbeschreibung sowie Einreichung eines Antrags zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
4. Genehmigungsverfahren
Nach Zustimmung des Gemeinderates („Aufstellungsbeschluss“) folgt das Bebauungs- und Genehmigungsverfahren.
5. Finanzierung und Verträge
Strukturierung der Finanzierung des PV-Projekts. Verhandlung und Abschluss von Einspeise- oder Stromabnahmeverträgen und Ausarbeitung aller weiteren betriebsnotwendigen Verträge.
6. Gründung der Projektgesellschaft
Gründung einer Gesellschaft für den Betrieb der PV-Anlage
7. Bau
Bauphase, einschließlich Montage der Unterkonstruktion und Installation der PV-Module
8. Inbetriebnahme
Abnahme und Inbetriebnahme der PV-Anlage
9. Betrieb
Routinewartungen und Betrieb der PV-Anlage über die gesamte Betriebsdauer
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und dem Bau der PV-Anlage entstehen, werden von der Arteus Energy GmbH bzw. später von der Projektgesellschaft, die wir für die jeweilige PV-Anlage gründen, getragen. Für Sie entstehen zu keinem Zeitpunkt verpflichtende Kosten.
Eine PV-Anlage verursacht im Betrieb keinen nennenswerten Lärm und ebenso kein nennenswertes Verkehrsaufkommen. Die Grünfläche der PV-Anlage wird lediglich ca. 2-3 mal im Jahr gemäht, aber auch hierbei wird auf eine angemessene Geräuschentwicklung geachtet.
Ab Baubeginn bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage erhalten Sie ein anteiliges Nutzungsentgelt bzw. eine Pachtzahlung. Ab der Inbetriebnahme der PV-Anlage erhalten Sie das vereinbarte jährliche Nutzungsentgelt.
Ja, die Fläche kann bis zum Baubeginn genutzt werden. Sollten durch unsere Maßnahmen wie z.B. Bodenuntersuchungen oder später den Baubeginn Ernteeinbußen erfolgen, erstatten wir diese.
Da die Unterkonstruktion der PV-Module üblicherweise in den Boden gerammt wird, kann diese rückstandslos entfernt werden. Die im Boden verlegten Kabel werden ebenso vollständig entfernt wie die Fundamente, die ggf. für Transformatoren benötigt werden. Es erfolgt also ein vollständiger Rückbau, dessen Kosten vollständig von der Projektgesellschaft getragen werden. Zudem wird eine Rückbaubürgschaft erworben, die auch bei Zahlungsunfähigkeit der Projektgesellschaft den Rückbau der PV-Anlage garantiert.
Fragen zu Agri-PV-Projekten
Agri-PV-Anlagen ermöglichen eine effizientere Landnutzung und wirken der Flächenkonkurrenz im Photovoltaik-Sektor entgegen, da auf derselben Fläche sowohl landwirtschaftliche Erträge als auch Erträge aus der Stromerzeugung erzielt werden. Zudem können Agri-PV-Anlagen dazu beitragen, den Wasserverbrauch Ihrer Landwirtschaft zu reduzieren, Ernten vor Wetterextremen wie Hagel zu schützen und für Sie eine zusätzliche Einkommensquelle zu schaffen.
Für Agri-PV-Anlagen betrachten wir primär Grünland- und Ackerflächen ab einer Größe von ca. 5 ha, die für den Anbau niedriger Anbaukulturen (z.B. Weizen, Linsen, Ackergras) genutzt werden. Ackerflächen für den Anbau hoher Anbaukulturen (z.B. Weintraube, Beeren, Apfel, Birne) sollten eine Mindestgröße von ca. 2,5 ha besitzen, um für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage in Betracht zu kommen.
Bei einem Agri-PV-Projket müssen min. 85 % der Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Dies und weitere Details bezüglich Agri-PV-Projekten sind in der Norm "DIN SPEC 91434" geregelt.
Wir passen unsere Agri-PV-Systeme an die Anforderungen der Landwirtschaft an. Die Verschattung lässt sich beispielsweise durch die Modulhöhe, den Abstand und die Transparenz der PV-Module einstellen, so dass die Pflanzen weiterhin ausreichend Licht erhalten.
Ja, Sie können durch eine Beteiligung an der Agri-PV-Anlage zusätzliches Einkommen generieren.
Landwirtschaftliche Flächen verbleiben bei der Errichtung einer Agri-PV-Anlage im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und profitieren von schenkungs- bzw. erbschaftsteuerlichen Begünstigungen sowie der Einordnung in die Grundsteuer A.
Ja, 85 % der Förderungen erhalten Sie weiterhin, da nur max. 15 % der Fläche bebaut werden.
Fragen zu PV-Freiflächenprojekten
Für PV-Freiflächenprojekte betrachten wir grundsätzlich Freiflächen ab einer Größe von ca. 5 ha in unmittelbarer Nähe von Autobahnen oder zweigleisigen Bahnstrecken, auf Konversionsflächen oder in benachteiligten Gebieten.
Nein, dies ist nicht zu erwarten. Die Bodenqualität verbessert sich sogar im Laufe der Nutzung als PV-Freiflächenanlage, da die Freifläche jährlich nur ca. 2-3 mal gemäht wird und sich der Kohlenstoffgehalt des Bodens somit erholen kann. Gleichzeitig bleibt durch die Beschattung der PV-Anlage mehr Feuchtigkeit im Boden.
Für die Mahd-/Grünpflege der PV-Anlage sind wir als Anlagenbetreiber verantwortlich. In der Regel beauftragen wie Dienstleister oder Land-/Fortstwirte aus der Region, in der die PV-Freiflächenanlage errichtet wird.
Ja, genau wie bei einer Agri-PV-Anlage können Sie sich auch an einer PV-Freiflächenanlage beteiligen und zusätzliches Einkommen generieren.
Bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen zur Errichtung einer PV-Anlage sind die Flächen nicht mehr dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, sondern dem Grundvermögen zuzuordnen, das der Grundsteuer B unterliegt. Grundvermögen unterliegt in vollem Umfang der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Allerdings gibt es auch hier steuermindernde Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. eine Beteiligung an der PV-Betreibergesellschaft.